Grundstücke und Eigentumswohnungen

Unbebaute Grundstücke als auch Eigentumswohnungen werden im Regelfall mit dem Vergleichswertverfahren mit Hilfe von Vergleichspreisen ermittelt.
Zur Ableitung des Verkehrswertes werden tatsächlich realisierte Kaufpreise solcher Grundstücke oder Eigentumswohnungen herangezogen, die hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Faktoren hinreichend mit dem Bewertungsobjekt übereinstimmen.

Dabei kommt es sehr auf die Erfahrung und die Ortskenntnis des Sachverständigen an, um die Vergleichsfälle angemessen würdigen zu können.

 

Anfrage