Renditeobjekte

Bei Renditeobjekten wie

Wohn- und Geschäftshäusern,

Büro- und Gewerbeimmobilien,

Eigentumswohnungen oder

vielen Spezialimmobilien

steht die Ertragserzielungsabsicht im Vordergrund. Diese Immobilientypen werden daher i.d.R. nach Ertragswertverfahren (§§ 17 - 20 ImmoWertV) oder, sofern hinreichend viele ausreichend vergleichbare Vergleichsfälle vorliegen, nach dem Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) bewertet.


Ertragswertverfahren für Renditeobjekte

Das Ertragswertverfahren ist für die Verkehrswertermittlung von Objekten geeignet, bei welchen Renditeüberlegungen, d.h. die Verzinsung des investierten Kapitals bei der Preisermittlung, im Vordergrund steht. Vorzugsweise wird dieses Verfahren bei Mehrfamilienwohnhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Bürogebäuden oder sonstigen Gewerbeobjekten, aber auch bei Eigentumswohnungen angewandt.
Der Ertragswert ermittelt sich aus dem Barwert (oder „Gegenwartswert“) aller zukünftigen Erträge.

Grundlage der Ertragswertermittlung sind die §§ 17-20 der ImmoWertV.

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