Telefon: +49 (0)151 1230 9595 oder 06021 - 441 73 99
Sobald uns Ihr schriftlicher Auftrag vorliegt, erledigen wir die folgenden Schritte:
Ggf. Anforderung der zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden
Einsicht der Ihnen vorliegenden Unterlagen und ergänzend der Bauakte bei der zuständigen Behörde
Parallel hierzu vereinbaren wir (auf Wunsch mit Ihnen gemeinsam) einen Termin zur Ortsbesichtigung
Durchführung einer vollständigen Innen- und Außenbesichtigung persönlich durch den Sachverständigen.
Auf Basis der recherchierten Informationen, vorliegenden Unterlagen sowie der im Verlauf des Ortstermins gefertigten Dokumentation zum Zustand und Ausstattungsstandard beginnen wir mit der Ausarbeitung des Gutachtens. Das Gutachten umfasst:
eine umfangreiche Darstellung der recherchierten Grundlageninformationen (Beschreibung),
die Begründung der Verfahrenswahl,
eine ausführliche Begründung der wertrelevanten Eingangsgrößen sowie
Es mündet sodann in Abhängigkeit des Bewertungszweck in dem entsprechenden Werturteil (Bewertung).
Sollten sich im Verlauf der Bearbeitung Aspekte ergeben, die zwingend der Klärung durch einen Fachgutachter bedürfen, weisen wir Sie hierauf umgehend hin und stimmen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Beurteilung von schädlichen Altlasten i.S.d. Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) oder Bauteilanalysen durch eine Bauschadensgutachter handeln.
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