Vom Auftrag zum Wertgutachten

Sobald uns Ihr schriftlicher Auftrag vorliegt, erledigen wir die folgenden Schritte:

Ggf. Anforderung der zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden

Einsicht der Ihnen vorliegenden Unterlagen und ergänzend der Bauakte bei der zuständigen Behörde 

Parallel hierzu vereinbaren wir (auf Wunsch mit Ihnen gemeinsam) einen Termin zur Ortsbesichtigung 

Durchführung einer vollständigen Innen- und Außenbesichtigung persönlich durch den Sachverständigen.


Auf Basis der recherchierten Informationen, vorliegenden Unterlagen sowie der im Verlauf des Ortstermins gefertigten Dokumentation zum Zustand und Ausstattungsstandard beginnen wir mit der Ausarbeitung des Gutachtens.
Das Gutachten umfasst:

eine umfangreiche Darstellung der recherchierten Grundlageninformationen (Beschreibung),

die Begründung der Verfahrenswahl, 

eine ausführliche Begründung der wertrelevanten Eingangsgrößen sowie

Es mündet sodann in Abhängigkeit des Bewertungszweck in dem entsprechenden Werturteil (Bewertung).


Sollten sich im Verlauf der Bearbeitung Aspekte ergeben, die zwingend der Klärung durch einen Fachgutachter bedürfen, weisen wir Sie hierauf umgehend hin und stimmen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Beurteilung von schädlichen Altlasten i.S.d. Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) oder Bauteilanalysen durch eine Bauschadensgutachter handeln.

Die Einhaltung der jeweils aktuellen Bewertungsrichtlinien auf höchstem Niveau ist für uns selbstverständlich. Unsere Gutachten sind nachvollziehbar, transparent und neutral. Durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen sind wir immer auf der Höhe der Zeit. Unsere Kunden profitieren durch die ausgezeichnete, individuelle Beratung in Verbindung mit unserer langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche als Immobilienmakler und Hausverwaltung. Damit gewährleisten wir eine marktnahe Immobilienbewertung.



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