Gutachten im Rahmen einer Vormundschaft

Personen, die unter gerichtlicher Betreuung stehen und z.B. auch Immobilieneigentümer sind, sind bei dessen Verwaltung oder Veräußerung dem gerichtlich bestellten Betreuer unterworfen. Dieser wiederum hat die Vorgabe im Falle einer z.B. aus finanziellen Gründen erforderlichen Veräußerung das Immobilieneigentum zu marktgerechten Konditionen zu veräußern.
Die Vormundschaftsgerichte fordern dazu vor der Ermächtigung zum Verkauf die Feststellung des Verkehrswerts eines unabhängigen Immobilien–Sachverständigen.
Gerne beraten wir Sie und den damit verbundenen gerichtlichen Betreuer in unseren Räumlichkeiten in Aschaffenburg.

Anfrage